Krankenkasse
Jeder Bürger ist dazu verpflichtet, sich in einer Krankenkasse anzumelden.
Im Falle von Arbeitnehmern geschieht die Anmeldung bei der Krankenkasse automatisch durch den zuständigen Arbeitgeber. Arbeitslose werden in Deutschland von den Arbeitsagenturen pflichtversichert. Selbständige müssen diese Anmeldung entsprechend selbst übernehmen und auch für die Beiträge in vollem Umfang selbst aufkommen.
Die gesetzliche Krankenversicherung
Wer gesetzlich krankenversichert ist, entrichtet Monat für Monat einen Beitrag in Höhe von 14,9% des Monatslohnes. Arbeitnehmer müssen nur die Hälfte tragen – die andere Hälfte der Beiträge übernimmt der Arbeitgeber. Selbständige zahlen in der Krankenkasse den vollen Beitrag selbst. Es gibt jedoch Möglichkeiten der Ermäßigung für jene Selbständige, die sich noch in der Existenzgründung befinden.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es also nicht den Preis zu vergleichen, sondern die jeweiligen Leistungen, die die Versicherung erbringt. Diese können in gewisser Weise variieren. Selbständige sollten sich überlegen, gerade bei geringerem Einkommen auf eine private Krankenversicherung umzusteigen, die den Leistungen einer gesetzlichen Versicherung gleichkommt.
Die private Krankenversicherung
Ob und in wiefern sich das Anmelden bei einer privaten Krankenkasse lohnt, ist zuvor abzuklären. Es gibt zwar Vergleichsrechner im Internet, doch diese ersetzen auf keinen Fall die persönliche Beratung von einem unabhängigen Versicherungsmakler. Nicht selten kann bei der privaten Krankenversicherung sehr viel Geld gespart werden. Diese verlangt jedoch ein gewisses Mindesteinkommen. Meist liegt das bei etwa 2.500 Euro.
Hinzu kommt die Tatsache, dass Selbständige nur dann von der privaten in die gesetzliche Versicherung zurück können, wenn sie eine feste Beschäftigung als Angestellte annehmen. Wer selbständig bleibt und sich erst einmal für die private Krankenversicherung entschieden hat, muss auch in dieser Form der Versicherung verbleiben.